Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellt nach § 91 Nr. 8 HWO den Sachverständigen. Dieser erstellt Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Der Sachverständige ist außergerichtlich für Privatpersonen, aber auch für Gerichte in Zivil-, Straf-, Sozial- und Verwaltungsverfahren tätig.
Meine Tätigkeit als Sachverständiger ist, obwohl ich es nahezu ausschließlich mit motorisierten Zweirädern zu tun habe, äußerst vielseitig und interessant. Dies liegt im Wesentlichen an der Vielzahl verschiedener Fahrzeuge und Gerätschaften sowie der Unterschiedlichkeit der Fragestellungen, die vom Sachverständigen zu bearbeiten und zu beantworten sind.
Mein Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkte.