Schadensgutachten

Schadengutachten werden meistens nach einem Verkehrsunfall oder bei Beschädigungen von Dritten ausgehend, erstellt. Das Schadengutachten im Haftpflicht-Schadenfall wird in aller Regel vom Fahrzeughalter oder dessen Beauftragten, dies kann zum Beispiel ein Anwalt sein, in Auftrag gegeben. Der Geschädigte hat dabei das Recht den Sachverständigen seiner Wahl zu konsultieren, welcher dann den Schaden begutachtet, feststellt und kalkuliert. Im Gutachten des öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen erfolgen dann – im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag – neben der Schadenhöhe, die Angaben zur merkantilen – und erforderlichenfalls – technischen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert.

Bei geringen Schäden, auch so genannte Bagatellschäden empfiehlt es sich – statt eines vollständigen Gutachtens – eine Reparaturkostenkalkulation des Werkstattbetriebes, anhand dieser der berechtigte Schadenersatzanspruch beim Schädiger eingefordert werden kann.