Havariegutachten

Ein Havariegutachten wird im Regelfall dann benötigt, wenn es um Ladungssicherung und / oder Ladungs- oder Transportschäden geht.

Im Zuge der Erstattung eines Havariegutachtens ist es erforderlich, dass der Sachverständige erforderlichenfalls auch die Umladung des havarierten Fahrzeugs organisatorisch übernehmen kann, eventuell auch Verwertungsmöglichkeiten für das beschädigte Fahrzeuge vorschlägt und dabei auch die Erfahrung darüber mitbringt, welche verdeckte Schäden am Fahrzeug mit beeinträchtigt sein könnten.