Bewertungen

Für besondere Fahrzeuge, zum Beispiel Fahrzeuge mit umfangreichen An- und Umbauten oder tief greifenden Tuningmaßnahmen empfiehlt sich die Fahrzeugbewertung zum Aufschluss darüber, welcher Mehrwert durch die Maßnahmen tatsächlich erzielt worden ist. Nicht immer, oder nicht im vollem Umfange, akzeptieren Versicherungen im Schadenfall die Vorlage bloßer Aufzählungen dessen, was an dem Fahrzeug verändert wurde; auch mit der Vorlage von Rechnungen – so diese denn vollumfänglich immer vorhanden sind, so zum Beispiel bei erbrachten Eigenleistungen – ist nicht immer Beweis darüber attestiert, was und wie hoch genau den Mehrwert des Fahrzeugs ausmacht. Fahrzeugumbauten, die durch solche Maßnahmen erheblich vom seriellen Zustand abweichen, sollten unbedingt einer Bewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterzogen werden; dies ergibt sich auch teilweise aus den Obliegenheiten der allgemeinen Versicherungsbestimmungen, innerhalb derer der Versicherungsnehmer oftmals verpflichtet ist, mehrwertig durchgeführte Umbaumaßnahmen unverzüglich anzuzeigen.

Ein weiterer Grund zur Durchführung einer außerordentlichen Fahrzeugbewertung gibt es in Fällen, in denen ein Fahrzeug verkauft oder aus einem Betriebsvermögen herausgelöst werden soll. Hier vermeidet ein Wertenachweis zum Zeitpunkt des Verkaufs die Diskussion bei einer Überprüfung der zuständigen Finanzbehörde.